FAQ PRT und Facettenblockade

Häufige Fragen zur PRT und Facettenblockade

  • Überweisungsschein vom Schmerztherapeuten! Überweisungsscheine von anderen Ärzten werden von den gesetzlichen Krankenkassen zur Kostenübernahme leider nicht akzeptiert.
  • Krankenkassenkarte
  • Falls vorhanden: Bildmaterial einer bereits von dieser Region durchgeführten Voruntersuchung. Dies ist zur Untersuchungsplanung und Beurteilung der Untersuchung sehr wichtig. Bei einer fehlenden Voruntersuchung kann unter Umständen die aktuelle Untersuchung nicht durchgeführt werden!
  • Falls vorhanden: Operationsberichte oder Arztbriefe zu der aktuellen Erkrankung.

Da wir bei jeder einzelnen Untersuchung den Anlass und die Fragestellung der Untersuchung überprüfen müssen, müssen wir erfahren, welche Beschwerden sich in der letzten Zeit bei Ihnen verändert haben oder welche Therapien durchgeführt wurden. Dies gilt in der MRT insbesondere für durchgeführte Operationen und Implantationen von Fremdmaterial.

Für den gesamten Praxisaufenthalt sollten Sie etwa 1,5 Stunden einplanen, da wir Sie nach der Therapie noch überwachen müssen bevor Sie die Praxis verlassen dürfen

Sie dürfen nach der Facettenpunktion und der PRT nicht Auto fahren!
Da insbesondere nach der PRT im Bereich der LWS gelegentlich eine geringe, vorübergehende Schwäche im Bein auftreten kann, sollten Sie unbedingt in Begleitung kommen.

Hier gelangen Sie zur Terminvergabe.