FAQ Schmerzbestrahlung

Häufige Fragen zur Schmerzbestrahlung

  • Krankenkassenkarte: Sie dient nur zum Einlesen Ihrer Daten. Beachten Sie bitte, dass seit dem 1.1.2022 die Behandlung am RIZ Augsburg nicht mehr als Leistung der gesetzlichen Krankenkassen durchgeführt werden kann, da die entsprechende Abrechnungsgenehmigung am RIZ nicht mehr vorhanden ist. Sie müssen daher die Behandlung privat bezahlen. Für privat Versicherte ändert sich nichts.
  • Falls vorhanden: Bildmaterial einer bereits von dieser Region durchgeführten Voruntersuchung. Dies ist zur Untersuchungsplanung und Beurteilung der Untersuchung sehr wichtig. Bei einer fehlenden Voruntersuchung kann unter Umständen die aktuelle Untersuchung nicht durchgeführt werden!
  • Falls vorhanden: Operationsberichte oder Arztbriefe zu der aktuellen Erkrankung.

Die häufigsten Schmerzbestrahlungen werden unter anderem beim Fersensporn, beim Tennisellbogen und Fingergelenksarthosen durchgeführt.

Da wir bei jeder einzelnen Untersuchung den Anlass und die Fragestellung der Untersuchung überprüfen müssen, müssen wir erfahren, welche Beschwerden sich in der letzten Zeit bei Ihnen verändert haben oder welche Therapien durchgeführt wurden.

Die Bestrahlung selbst dauert nur etwa eine Minute. Bei der ersten Bestrahlungssitzung sind jedoch auch ein Erstgespräch mit Fr. Dr. Kiebach sowie die computergestützte Bestrahlungsplanung vorgesehen. Somit müssen Sie bei der ersten Bestrahlungssitzung etwa 1 Stunde einplanen.

Für die weiteren einzelnen Bestrahlungssitzungen sind jeweils nur 20 Minuten nötig.

Bei der letzten Bestrahlungssitzung ist zusätzlich zur Bestrahlungssitzung ein Abschlussgespräch geplant; somit sollten Sie hier bitte 30 Minuten einplanen.

Nein – es sind während und nach der Bestrahlung keine besonderen Verhaltensregeln nötig.

Hier gelangen Sie zur Terminvergabe.