FAQ Skelettdiagnostik/DXA

Häufige Fragen zur Skelettdiagnostik/DXA

Der Begriff Skelettdiagnostik ist der Überbegriff für mehrere Untersuchungsmethoden zur Abklärung von Erkrankungen der Knochen, der Muskeln und des Weichgewebes, wie z.B. der Menisken am Knie oder der Bänder.

  • Überweisungsschein
  • Krankenkassenkart
  • Falls vorhanden: Bildmaterial einer bereits von dieser Region durchgeführten Voruntersuchung. Dies ist zur Untersuchungsplanung und Beurteilung der Untersuchung sehr wichtig. Bei einer fehlenden Voruntersuchung kann unter Umständen die aktuelle Untersuchung nicht durchgeführt werden!
  • Falls vorhanden: Operationsberichte oder Arztbriefe zu der aktuellen Erkrankung.

Die Auswahl der Untersuchungsmethode (Röntgen , MRT oder CT ) ist immer von der individuellen Fragestellung und Verdachtsdiagnose abhängig.
Hier wird zum einen der zuweisende Arzt seine Einschätzung auf dem Überweisungsschein festhalten. Andererseits wird diese Untersuchungsanforderung an uns immer gegengeprüft. Gemäß dem Strahlenschutzgesetz darf nur ein Arzt mit der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz entscheiden, ob und auf welche Weise die Untersuchung mit Röntgenstrahlen durchzuführen ist (rechtfertigende Indikation).
Bei der Auswahl der besten Methode stehen wir jedoch auch im Vorfeld mit Rat zur Seite.

  • Bei implantiertem metallhaltigem Fremdmaterial kann abhängig von der Art des Materials aus Sicherheitsgründen manchmal keine MRT-Untersuchung durchgeführt werden (z. B. bei Herzschrittmachern, manchen künstlichen Herzklappen, Schmerzpumpen oder langen Marknägeln). Bitte informieren Sie sich vorher telefonisch bei uns, ob bei implantiertem Fremdmaterial eine MRT-Untersuchung durchgeführt werden kann.
  • Bei Fieber (Temperaturerhöhung über 38° Celsius) kann keine MRT-Untersuchung durchgeführt werden.

Patienten mit Risikofaktoren für eine Osteoporose.

Das RIZ besitzt die Abrechnungsgenehmigung, die DXA-Messung bei geeigneter Indikation als Kassenleistung für alle Krankenkassen anzubieten. Welche Indikationen hierbei anerkannt sind, können Sie auf unserer Patienteninfo lesen. Private Krankenkassen übernehmen die Kosten normalerweise bei jeglichem Verdacht auf eine Osteoporose.

Da wir bei jeder einzelnen Untersuchung den Anlass und die Fragestellung der Untersuchung überprüfen müssen, müssen wir erfahren, welche Beschwerden sich in der letzten Zeit bei Ihnen verändert haben oder welche Therapien durchgeführt wurden. Dies gilt insbesondere für durchgeführte Operationen und Implantationen von Fremdmaterial.

Für den gesamten Praxisaufenthalt sollten Sie etwa 1 Stunde einplanen.

Manchmal ist in der CT oder MRT eine Kontrastmittelgabe zur sicheren Diagnose nötig. Ihr Radiologe wird vorher mit Ihnen über die Kontrastmittelgabe, deren Nutzen und Risiken und die Dinge, die danach zu beachten sind, sprechen.
Bitte teilen Sie uns unbedingt mit, ob es bei einer vorherigen Untersuchung zu einer allergischen Reaktion auf Kontrastmittel gekommen war.
Zur Gabe von Kontrastmittel ist zudem eine ausreichende Nierenfunktion nötig. Diese werden wir vorher prüfen.
Nach einer Untersuchung mit Kontrastmittel sollten Sie zudem möglichst viel trinken, damit das Kontrastmittel schneller aus Ihrem Körper ausgeschieden wird.

Hier gelangen Sie zur Terminvergabe.

Checkliste für Ihren Termin

  • Überweisungsschein zur Knochendichtemessung mitbringen. Hier können jedoch nur Indikationsstellungen gemäß dem Infoblatt Knochendichtemessung als Kassenleistung anerkannt werden.